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Die Antwort auf Fragen, die mit „Bin ich eigentlich die einzige Person …“ anfangen, ist grundsätzlich „Nein“.

Ugols Law

Treff Regensburg

Der Regensburger Treff findet immer am dritten Freitag im Monat um 19:00 Uhr statt. Der konkrete Ort und etwaige andere wichtige Informationen werden im Forum und per E-Mail ( regensburg@smjg.org ) bekanntgegeben.
Der Treff richtet sich an alle zwischen 14-27 Jahren, die sich in einem offenen Umfeld über Kink austauschen wollen.

Ab 18:30 Uhr können neue Teilnehmende sich mit den Orgas und anderen Neulingen treffen, um in einem entspannten Umfeld ankommen zu können, ab 19:00 Uhr ist der Treff für alle offen. Natürlich ist späteres dazukommen auch für neue Teilnehmende immer möglich.

Da der Treff am 19.04. der erste Treff ist, sind auch alle Neulinge. Darum starten wir an diesem Tag ab 18:30 Uhr.

Der Treffpunkt ist eine gemütliche Regensburger Kneipe, es gibt die Option Getränke und Essen zu bestellen. Kartenzahlung ist in der Regel möglich, sicherer ist es aber, Bargeld mitzubringen.

Organisierende

'Katzenbaby'

Ich bin das Katzenbaby (ohne Pronomen/es), Jahrgang 1997, seit 2018 im SMJG-Umfeld zu finden und seit 2021 Orga in verschiedenen Bereichen. Unter anderem moderiere ich auch den Chat, woher du womöglich meinen Namen kennen könntest.

In den letzten Jahren war ich viel im Süddeutschen Raum unterwegs und aktuell bin ich zum Studieren in Regensburg. Hier fehlte mir bislang ein gut erreichbarer SMJG-Stammtisch – darum habe ich mich zur Neugründung entschlossen.

Ich freue mich über alle, die zum Treff kommen.

Erreichbar bin ich unter katzenbaby@smjg.org oder über den Chat.

Liebe Grüße,
Katzenbaby

Allgemeine Regeln

Auf unseren Treffs möchten wir allen Teilnehmenden eine angenehme Atmosphäre und eine sichere Umgebung bieten, in der sie Fragen stellen und sich miteinander austauschen können. Deshalb haben wir uns auf einige Regeln geeinigt. Lies sie dir bitte durch, bevor du einen unserer Treffs besuchst. Hier geht es zur PDF-Version.

  1. Das Alter der Teilnehmenden darf nicht über 27 Jahren liegen. Dies hat den Hintergrund, dass die SMJG Jugendarbeit macht. Jugendarbeit ist durch das achte Sozialgesetzbuch in Deutschland auf Personen unter 27 Jahren begrenzt. Allerdings dürfen in „Angebote der Jugendarbeit [...] auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang [einbezogen werden].“ (vgl. SGB VIII §11,4). Die SMJG kam zu dem Schluss, dass dies für die Treffs bedeutet, dass Personen im 28. Lebensjahr noch geduldet werden, ältere Personen aber definitiv nicht erwünscht sind.
    Es existiert jedoch eine Ausnahmeregelung für Paare, bei denen ein Teil der Beziehung noch unterhalb der Altersgrenze liegt. Die ältere Person ist solange willkommen, wie beide anwesend sind und andere Teilnehmende nicht stören.
  2. Kein Baggern auf Treffs, denn die SMJG versteht sich als Informationsplattform. Es soll ein Klima gewahrt werden, welches einen Austausch ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben möglich macht. Die SMJG versteht sich daher ausdrücklich nicht als Partnervermittlung. Insbesondere ist es wichtig, dass sich niemand auf Treffs wie „Freiwild“ fühlt.
    Klar ist weiterhin, dass auf Treffs in verschiedener Art und Weise sozial interagiert wird. Es sollte sich allerdings keine der anwesenden Personen auf irgendeine Weise bedrängt, verunsichert oder gestört fühlen.
  3. Spielen in jeglicher Form ist auf den Treffs nicht gestattet. Uns ist klar, dass die Definition von „Spielen“ nicht eindeutig gegeben werden kann, da jede Person sie anders auslegt. Auch wenn es für manche Teilnehmende entweder Lebensart oder -einstellung ist, widerspricht es der Vorstellung eines Klimas des Austausches ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben.
    Offensichtliche Beispiele nicht erwünschten Verhaltens in dieser Kategorie sind unter anderem Schläge, Demütigungen, Fesselungen, Befehle und Unterwerfungsgesten, sowie exzessive (familiäre) körperliche Intimität.
  4. Sexuelle Interaktion und sexuelle Intimität sind, ebenso wie Spielen, untersagt. Hierunter fallen unter Anderem neben „Fummeleien“, der Austausch von Intimitäten und auch schon exzessive Zungenküsse.
    Solch ein Verhalten führt dazu, dass auf dem Treff nicht mehr das ungezwungene Klima, in dem sich jede teilnehmende Person ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen kann, vorherrscht.
  5. Fetischkleidung ist aus eben diesen Gründen am Treff nicht gestattet und die Teilnehmenden sollen sich den Gegebenheiten der Location angemessen kleiden. Art und Stil der Bekleidung sollten weder andere Gäste und Interessierte „verschrecken“, noch negatives Feedback durch das Personal oder die Geschäftsleitung verursachen.
    Als Beispiele unerwünschter Kleidungsstile lassen sich zum Beispiel Latex, Lack, Leder oder sexuell freizügige Bekleidung anführen. Diese reduzieren die Träger auf den entsprechenden Fetisch und behindern somit ein Klima, in dem sich alle Teilnehmenden ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen können.
  6. Fotografierverbot gilt auf den Treffs uneingeschränkt. Dies beinhaltet auch Ton- und Videoaufzeichnungen. Diese Regelung leitet sich einerseits aus dem Recht am eigenen Bild ab und andererseits daher, dass niemand unfreiwillig geoutet werden soll, falls das Bild zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk landet.
  7. Radikale Parolen und menschenverachtende Aussagen lehnt die SMJG in jeder Ausprägung ab. Die SMJG selbst sieht sich als politisch und konfessionell neutral und unabhängig an.
  8. Das Jugendschutzgesetz sowie alle anderen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  9. Die Auslegung obliegt den Orgas. Im Zweifelsfall kann beim Vorstand der SMJG Beschwerde eingelegt werden.